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Versicherung

Die Krankenversicherung wurde im Jahr 1883 von Otto von Bismark eingeführt. Damals wie heute dient die Krankenversicherung der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall. Sie kommt für die Kosten beim Artzbesuch oder für Operationen und Behandlungen auf. Darüber hinaus hat jeder Krankenversicherte den Anspruch auf ein so genanntes Krankengeld. Krankengeld ist eine Art Lohnfordzahlung im Fall, dass ein Arbeitnehmer auf Grund seiner Erkrankung längere Zeit nicht zum Arbeiten kann. Auf Grund der finanziellen Situation der gesetzlingen Krankenversicherungen steigen die Beiträge ständig. Zudem nimmt der Leistungsumfang ständig ab. So fallen zum Beispiel Praxisgebühren oder Eigenanteile bei Medikamenten an. Des Weiteren wurden ganze Bereiche wir zum Beispiel Sehilfen oder Zahnbehandlungen ganz aus dem Leisungsumfang heraus genommen. Aud diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Zusatzversicherungen die die entstehenden Leisungslücken wieder schließen. Die Alternative zu diesem System ist die Private Krankenversicherung. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen bleiben die Leistungen der privaten Versicherungen gleich odernehmen sogar zu. Dazu kommt, dass privat versicherte meist eine bessere Behandlung als gesetzlich versicherte genießen. Um jedoch in den Genuss zu kommen sich privat versichern zu dürfen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Ein Kriterium ist zum Beispiel die Selbständigkeit. Der normale Arbeitnehmer, der ein bestimmte Einkommensgrenze nich überschreitet, ist verpflichtet sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

Tags: krankenversicherung